Die Regulierung im Wandel: Neue Ansätze der Bundesnetzagentur zum vereinfachten Verfahren
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat in ihrem Workshop am 14. März 2025 einen umfassenden Einblick in die geplanten Änderungen des vereinfachten Verfahrens für Netzbetreiber gegeben. Während das vereinfachte Verfahren für kleinere Netzbetreiber weiterhin bestehen bleibt, wird künftig ein wirtschaftlicher Schwellenwert anstelle der bisherigen Grenzen, die sich aus der Anzahl der Gas- bzw. Stromnetzkunden ergeben hatten, angewendet.
Dieser Schwellenwert wird durch die Berücksichtigung der Ausgangsniveaus aller Verteilernetzbetreiber ohne vorgelagerte Netzkosten berechnet. Für Stromnetzbetreiber wird ein Wert von 90 % und für Gasnetzbetreiber ein Wert von 82 % der Ausgangsniveaus angesetzt. Netzbetreiber, die unter diesem Schwellenwert liegen, können am vereinfachten Verfahren teilnehmen. Die Bundesnetzagentur legt den Schwellenwert in der ersten Woche des vorletzten Jahres der Regulierungsperiode fest und veröffentlicht ihn. Netzbetreiber, die am vereinfachten Verfahren teilnehmen möchten, müssen dies bis zum 31. März des vorletzten Jahres der Regulierungsperiode bei der Regulierungsbehörde beantragen.
Sehr kleine Netzbetreiber mit einem Kostenniveau von 500.000 € sollen weiterhin von dem „Verfahren für Kleinstnetzbetreiber" profitieren können.
Ein Kritikpunkt ist, dass der Schwellenwert vor allem strukturell nicht vergleichbare Netzbetreiber mit besonderen Versorgungsaufgaben betrifft, was die Effizienzgrenze für andere Netzbetreiber im Regelverfahren deutlich verschärfen würde, da diese deutlich günstiger sind. Bedenken bestehen außerdem darin, dass der Schwellenwert in Euro als schlechtere Alternative angesehen wird, da die Kostensituation dynamisch ist und kaum Planbarkeit für Netzbetreiber besteht, in welches Verfahren sie fallen. Es besteht die Befürchtung, dass vorsorglich Daten für beide Verfahren vorgehalten werden müssen.
Diese geplanten Änderungen der Bundesnetzagentur im Rahmen des NEST-Projekts zielen darauf ab, durch einen flexibleren und wirtschaftlich orientierten Ansatz die Effizienz und Vergleichbarkeit der Netzbetreiber zu verbessen. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese neuen Regelungen in der Praxis bewähren und welche Auswirkungen sie auf die Netzbetreiberlandschaft haben werden.
NB