Nationales Emissionshandelssystem
Start des Zertifikatehandels für Brennstoffemissionen
Nach dem Ende 2020 das Brennstoffemissionshandelsgesetz beschlossen wurde, sind nun ab 2021 alle Unternehmen die die dort aufgeführten, fossilen Brenn- und Hilfsstoffe in Verkehr bringen, zur Abgabe entsprechender Emissionszertifikate verpflichtet. Ziel ist es die Emissionen, die noch nicht durch den Europäischen Emissionshandel erfasst wurden, ebenfalls mit einem CO2-Preis zu versehen und dadurch fossile Energieträger zu verteuern. Neben Heizöl und Erdgas betrifft das auch Benzin, Diesel, Flüssiggas und weitere fossile Hilfsstoffe.
In der Einführungsphase von 2021 – 2025 werden die CO2-Zertifikate zunächst zu einem Festpreis an die Unternehmen abgegeben. Dabei ist zum Start ein Preis von 25 €/tCO2 vorgesehen. Dieser Preis steigt bis 2025 auf 55 €/tCO2. Im Jahr 2026 wird es dann einen festgelegten Preiskorridor geben. Dieser bewegt sich zwischen 55 € und 65 € pro Tonne CO2. Ab 2027 werden die Zertifikate dann frei gehandelt, sofern sich durch eine Gesetzesnovellierung keine anderen Vorgaben ergeben.
Abwicklung des Zertifikatehandels
Für die Abwicklung des Emissionshandels ist die Erstellung eines Überwachungsplanes notwendig. Dieser muss jedoch für 2021 und 2022 noch nicht vorgelegt werden. Dadurch soll die Einführung des Emissionshandels vereinfacht werden. Ab 2023 ist dieser dann zu erstellen und der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen.
Neben dem Überwachungsplan, welcher nur einmalig aufgestellt werden muss, ist jährlich wiederkehrend ein Emissionsbericht anzufertigen. Dieser enthält Angaben zu den in Verkehr gebrachten fossilen Brenn- und Hilfsstoffe, für welche eine Zertifikatspflicht besteht. Dieser Bericht muss vor der Abgabe bei der DEHSt durch eine unabhängige Prüfstelle verifiziert und bestätigt werden.
Passend zu den Angaben im Emissionsbericht sind dann die entsprechenden CO2-Zertifikate bei der DEHSt vorzulegen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Können nicht ausreichend Zertifikate nachgewiesen werden, entscheidet die Deutsche Emissionshandelsstelle auch über entsprechende Sanktionen und setzt die Abgabepflicht durch. Die fehlenden Zertifikate müssen nachgereicht werden.
Die Kommunikation mit der DEHSt wird ausschließlich digital mittels eines Registerkontos erfolgen. Dieses muss bei der DEHSt für das Abgabepflichtige Unternehmen beantragt werden. Der Kauf und die Abgabe der Zertifikate sowie die Vorlage der Berichte bei der Behörde erfolgt dann durch das entsprechende Konto. Um die rechtsverbindliche Kommunikation sicherzustellen, wird die DEHSt den Einsatz einer „Qualifizierten Elektronischen Signatur" verlangen.
Unterstützung bei der Abwicklung
Die Erstellung von Emissionsberichten und Überwachungsplänen und die Zertifizierung der Überwachungspläne bietet die NetzWerkStadt zusammen mit Partnern ihren interessierten Kunden als Dienstleistung an. Dabei können wir auf unsere Erfahrungen in den Bereichen Regulierung und Energiewirtschaft sowie auf unsere Partner aus dem Bereich Zertifizierung zurückgreifen.
Des Weiteren bietet die NetzWerkStadt auch die Betreuung des Registerkontos und die Kommunikation mit der Überwachungsbehörden als Dienstleistung an. Auch der Erwerb der notwendigen CO2-Zertifikate können wir für Sie durchführen und so alle anstehenden Aufgaben im Bezug auf das Brennstoffemissionshandelsgesetz abdecken.
Gerne können Sie sich ein Produktblatt zum Emissionshandel herunterladen.
Unser Angebot
- Erstellung von Überwachungsplänen und dazugehörenden Berichten
- Erstellung von Emissionsberichten
- Betreuung des Registerkontos
- Wahrung der Berichtspflicht gegenüber der Deutschen Emissionshandelsstelle
- Unterstützung bei der Umsetzung weiterer Vorgaben die sich aus den Rechtsverordnungen ergeben
Ihre Vorteile
- Zusammenarbeit mit deutschen Akkreditierungsstellen
- Erfahrung in den relevanten Bereichen der Energiewirtschaft
- Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Stadtwerken und kommunalen Unternehmen
- Unabhängige Beratung
- Kompetenz aus der Praxis