Novelle zum MsbG am 25.02.2025 in Kraft getreten

 

Am 25.02.2025 ist die Novelle des Messtellenbetriebsgesetz in Kraft getreten. In diesem Zuge möchten wir Sie darüber informieren, dass sich dadurch die Preisobergrenzen für den gMSB geändert haben und dies eventuell eine Anpassung des Preisblattes des gMSB bedingt.

Die Einführung der Preisobergrenzen per Gesetz führt nicht automatisch zu einer Anwendung des neuen Preisblattes ggü. Lieferanten bzw. Anschlussnutzern. Die neuen Preisobergrenzen müssen wirksam in die Messstellenverträge mit den Anschlussnutzer und den Stromlieferanten einbezogen werden und erfordert aktiven Handlungsbedarf, in dem die Messstellenverträge überprüft werden und die Anpassung des Preisblattes miteinbezogen werden.

Sollten Se fragen zu diesem Thema haben, dürfen Sie uns gerne ansprechen.

 

LM

 

powered by webEdition CMS