Gesetzgebungsverfahren zur Einführung des EU-ETS II in Deutschland stockt

 

Die fehlende Rechtsicherheit in Bezug des EU-ETS II in Deutschland hält weiterhin an. Nach aktuellem Stand ist nicht damit zu rechnen, dass nach dem Bruch der Ampel-Koalition mit einer zeitnahen Verabschiedung des TEHG zu rechnen ist. Dies stellt sich insofern als problematisch dar da laut europäischen Vorgaben bis zum 30.04.3035 ein Emissionsbericht für 2024 für den EU-ETS II zu erstellen und einzureichen ist.

Einen ersten Einblick kann jedoch mittels der von der DEHSt bereits veröffentlichten Hinweispapiere gewonnen werden. So wird deutlich, dass mit einem erheblichen Mehraufwand zur Erfüllung der gesetzlichen Handelsvorgaben zu rechnen ist. So entfallen zum Beispiel Vereinfachungen in Bezug auf die Verifizierung von Emissionsberichten und die Erstellung der Berichte stellt sich als insgesamt komplexer dar im Vergleich zu den Vorgaben im nEHS.

Die NetzWerkStadt wird das Gesetzgebungsverfahren weiterhin eng begleiten und Ihren Kunden rechtzeitig über die notwendigen Schritte informieren.

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