Umstellung der Netznutzungsverträge Strom gemäß der Festlegung BK6-20-160


Die Beschlusskammer 6 der Bundenetzagentur hat am 21.12.2020 das Festlegungsverfahren „Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen im Strombereich - BK6-20-160" erlassen.
Die Festlegung führt unter anderem zu Änderungen und Neuerungen im standardisierten Netznutzungsvertag (Lieferantenrahmenvertrag) Strom.
Ab dem 01. April 2022 müssen Netznutzungsverträge der Sparte Strom in der neuen Fassung abgeschlossen und Altverträge bis zu diesem Zeitpunkt angepasst sein.

Wir, die NetzWerkStadt, sind ein Gemeinschaftsunternehmen kommunaler Stadtwerke im Süden Baden-Württembergs mit Sitz in Friedrichshafen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NetzWerkStadt verfügen über langjährige Erfahrung im Netzbetrieb und explizit im Vertragsmanagement.

Gerne unterstützten wir Sie bei der Umstellung der bestehenden Verträge auf Basis der neuen Festlegung der Bundesnetzagentur sowie darüber hinaus auch gerne bei Neuabschlüssen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NetzWerkStadt verfügen über langjährige Erfahrung im Netzbetrieb und explizit im Vertragsmanagement.


Für die digitale Dokumentation der Verträge können wir Ihnen ein webbasiertes System zur Verfügung stellen, das bei der revisionssicheren und personenunabhängigen Dokumentation aller Verträge unterstützt.
Um Ihnen die Abbildung der entstehenden Kosten im Basisjahr Strom (2021) zu ermöglichen, bieten wir Ihnen die Umstellung bestehender Verträge auch schon in diesem Jahr an.


Weitere Informationen und Preise können Sie diesem Flyer entnehmen.

powered by webEdition CMS