Neue Kooperationsvereinbarung KoV 10 tritt in Kraft
Ab dem 01.10.2018 ist die neue Kooperationsvereinbarung KoV 10 in Kraft getreten, die in Zusammenarbeit der Verbände BDEW, VKU und GEODE in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur entwickelt wurde.
In diesem Zuge wurde auch die Anlage 3 Lieferantenrahmenvertrag Gas angepasst. Wesentliche Neuerungen im Lieferantenrahmenvertrag Gas sind die redaktionellen Änderungen aufgrund dem Messstellenbetriebsgesetz und der Wegfall des Schriftformerfordernis für den Abschluss der Verträge. Der Vertragsabschluss und die Vertragskündigung dürfen nun in Textform erfolgen. Die Bestandskunden sollten zeitnah auf die neue KoV umgestellt werden.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Umstellung der Bestandskunden bzw. bei Neuabschlüssen. Für die Dokumentation der Verträge können wir Ihnen auch eine System zur Verfügung stellen in dem Sie selber die relevanten Dokumente hinterlegen können.
Bei Interesse können Sie uns gerne ansprechen.